+49 (0) 6021 / 40 27-0
UVV-Prüfpflicht

Gemäß BetrSichV, den Vorschriften und Regelwerken der DGUV 2014 und DIN-Normen müssen Arbeitsmittel in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person überprüft werden. Das Vorschriften- und Regelwerk der DGUV gibt Empfehlungen, wie die definierten Schutzziele erreicht werden können. Weicht ein Unternehmer von diesen Empfehlungen ab, muss er über eine Risikobetrachtung bzw. Gefährdungsermittlung und über davon abgeleitete Schutzmaßnahmen nachweisen, wie er die Schutzziele erreicht.

Warum muss geprüft werden?

  1. Gesetzesvorgaben                                                     
BetrSichV, UVV und Normen regeln den Prüfumfang und entsprechende Prüfzyklen. Wir unterstützen Sie bei der Einhaltung der Gesetze und Richtlinien. Somit stehen Sie immer auf der sicheren Seite.
  1. Arbeitssicherheit                                                        
Arbeitsmittel, die regelmäßig sachkundig geprüft werden, sowie den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, gewährleisten einen sicheren Arbeitsplatz.
  1. Kostensenkung                                            
Durch den Einsatz geprüfter Arbeitsmittel reduzieren Sie Ihre Ausfallzeiten und die daraus resultierenden  Folgekosten.